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Zusätzliche Entlastungsleitungenund andere haushaltsnahe Serviceleistungen

Neben der Pflege, Beratung und Betreuung benötigt eine große Anzahl von Menschen in ihrem häuslichen Umfeld weitere vielseitige Hilfen, um den Alltag in gewohnter Weise zu ihrer persönlichen Zufriedenheit zu gestalten. 

Dazu zählen folgende Angebote:

Hauswirtschaftliche Versorgung

„Ambulant vor stationär“ lautet der Grundsatz, der vom Krankenversicherungs-, Pflegeversicherungs- und Sozialhilferecht unterstützt wird. In diesem Zusammenhang werden unter bestimmten Voraussetzungen auch hauswirtschaftliche Leistungen bewilligt und finanziert. Diese ermöglichen es, trotz Pflegebedarf oder Krankheit zu Hause in der gewohnten Umgebung bleiben zu können.

Unter hauswirtschaftlicher Versorgung ist eine qualifizierte Versorgung der Hilfebedürftigen in der eigenen häuslichen Umgebung in allen Belangen der Haushaltsführung zu verstehen.

Zu den Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung nach SGB V, SGB XI und SGB XII zählen unter anderem:

  • Einkaufen
  • Zubereiten von Mahlzeiten und ggfs. Kochen
  • Aufräumen und Reinigen der Wohnung
  • Geschirr spülen
  • Bettwäsche wechseln
  • Wäschepflege
  • Müllentsorgung
  • ggfs. Heizen (Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials)
  • Begleitung bei Arzt- und Behördengängen (mit öffentlichen Verkehrsmitteln)

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungenund haushaltsnahe Serviceleistungen gemäß § 45b SGB XI oder Privat

Aus langjähriger Erfahrung wissen wir von unseren Patienten und ihren Angehörigen, dass bereits vor Eintritt einer Pflegebedürftigkeit häufig Hilfe benötigt wird. Insbesondere die alltäglich anfallenden Tätigkeiten rund um den Haushalt fallen hier oftmals schwer. Auch die organisatorischen oder verwaltenden Tätigkeiten, die rund um die Pflege notwendig werden, stellen häufig eine Überforderung dar. Kinder und Verwandte wohnen oft nicht im Haus bzw. nicht in der Nähe. Oft kommen sie auch aufgrund eigener beruflicher oder familiärer Verpflichtungen nicht als Hilfepersonen in Frage.


Wir können zahlreiche Entlastungsleistungen und haushaltsnahe Serviceleistungen anbieten. Die Angebote orientieren sich am konkreten Bedarf von Patienten und Angehörigen.


Das können zeitlich begrenzte, alltägliche Bedarfe sein, die sehr regelmäßig anfallen oder auch zeitlich umfassende Bedarfe, die nur manchmal anfallen. Angehörige oder andere Pflegepersonen, die möglicherweise an der Versorgung bereits beteiligt sind, haben vielleicht nicht soviel Zeit, um sich – z. B. neben der Körperpflege – auch noch um die „Wohnungspflege“ zu kümmern. Da die Bedarfe in der Praxis sehr unterschiedlich sind, haben wir unsere vielfältigen Leistungen in die folgenden drei Bereiche unterteilt:

  • Entlastungsleistungen, die im Rahmen eines bereits bestehenden Pflegeeinsatzes bei Pflegesachleistungspatienten erbracht werden und regelmäßig anfallen wie z. B. Briefkastenservice (Post holen oder/und Hilfe bei der Durchsicht), Zimmerpflanzen gießen oder auch Haustiere versorgen, um nur einige Beispiele zu nennen.
  • Entlastungsleistungen, die nach Vereinbarung in einem zusätzlichen Einsatz erbracht werden wie z. B. Übernahme eines ausgedehnten Wohnungsputzes, handwerkliche Hilfen, die keinen Fachdienst erfordern wie z. B. Glühlampen wechseln, Möbel umstellen oder den Keller entrümpeln. Das sind nur einige Beispiele, die diesem Bereich zugeordnet sind.
  • Serviceleistungen, die zur Entlastung der Pflegebedürftigen und Angehörigen von der Einsatzstelle aus erbracht werden wie z. B. die Sicherstellung der Prozesse, dass die richtigen Medikamente zum richtigen Zeitpunkt vor Ort sind und die ärztlichen Verordnungen rechtzeitig bestellt und bewilligt werden.

Allen Pflegebedürftigen steht mit dem Pflegestärkungsgesetz 1 ein monatliches Budget dafür zur Verfügung. Im Rahmen des Budgets kann eine Haushaltshilfe zur Entlastung zur Verfügung gestellt werden. In diesen Fällen muss keine private Zuzahlung geleistet werden und bei Pflegegeldempfängern wird die Pflegegeldzahlung nicht gekürzt. Darüber hinaus können diese Leistungen jederzeit privat beauftragt werden. Die Abrechnung läuft je nach Tätigkeit über Pauschalen oder nach Zeit.


Bei Interesse und auf Anfrage schicken wir Ihnen gerne unser neues Konzept für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen gemäß § 45b SGB XI komplett zu, dass auch den Verbänden der Pflegekassen bereits vorliegt. Dieses Angebot trifft gleichermaßen auf das zugehörige Preis- und Leistungsverzeichnis zu. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

Wir beraten Sie gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch.
Mit unseren Leistungsangeboten wollen wir allen Menschen den Alltag und das Leben erleichtern.

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